Freie Rechtspflege in der Schweiz

Freie Justizverwaltung in der Schweiz «Unentgeltliche Rechtspflege»

Diese Art der Rechtspflege wird für Personen unterrichtet, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, die Kosten eines Gerichts zu bezahlen und den Prozess zu verfolgen.

Daher unterliegt die Verwaltung der freien Justiz folgenden Bedingungen:

Gemäß Artikel 117 der Zivilprozessordnung (ZPO)

Es wird einer der Parteien, männlich oder weiblich, gewährt, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügt und ihr rechtlicher Antrag nicht unbrauchbar ist. Die Verwaltung der freien Justiz kann ganz oder teilweise gewährt werden.

Inhalt:

  • Die Freigabe von Vorauszahlungen und Sicherheitsgebühren
  • Die Freigabe von Gerichtskosten
  • Die Unterstützung durch einen gesetzlichen Vertreter, falls die andere Partei von einem Anwalt unterstützt wird

Anfrage:

Es wird nur auf Anfrage gewährt, es muss schriftlich und ordnungsgemäß begründet sein. Diese Anfrage kann vor oder nach der Eingabe der Rechtshängigkeit (Gerichtsverhandlung) eingereicht werden und muss Ihre Einträge und Ihre finanzielle Situation angeben. Falls eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, wird dieser Zuschuss zurückgezogen.

Rückerstattung oder Rückgabe:

Die Gewährung der Justizverwaltung entbindet die Partei nicht endgültig von der Zahlung der Kosten. Die Partei, der die Verwaltung der freien Justiz gewährt wurde, muss die Kosten tragen, sofern sie über die dafür erforderlichen Mittel verfügt (Artikel 123 ZPO), z. B. im Falle eines Lottogewinns oder einer Erbschaft.

Diese Verpflichtung gegenüber dem Staat schreibt nach 10 Jahren vor.

Diese Rechtspflege arbeitet in Fällen des Zivilrechts (Familienrecht) und um zu beurteilen, ob eine Person über wenige finanzielle Ressourcen, Einnahmen und Ausgaben verfügt, sollten im Prinzip alle diejenigen überprüft werden, die ein Gehalt von weniger als 3000 Schweizer Franken haben und Sie haben keine Immobilien, sie sollten nicht unbedingt auf die vom Staat angebotene Sozialhilfe angewiesen sein

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Ana Moncada. Ein Anwalt. Versammlungszeitung, Aargau, Februar 2014

Diesen Artikel auf sozialen Medien teilen

Facebook
Twitter
LinkedIn
Diese Art der Rechtspflege wird für Personen unterrichtet, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, die Kosten eines Gerichts zu bezahlen und den Prozess zu verfolgen.

Folgen Sie uns auf