Rechte und Pflichten der Ehegatten

Der Ehegatte, der sich um das Haus kümmert, sich um die Kinder kümmert oder dem anderen in seiner Branche oder seinem Geschäft hilft, hat das Recht, dass der andere Ehegatte ihm regelmäßig einen angemessenen Betrag für seine kostenlose Verfügung gewährt.

Bei der Ermittlung des Betrags wird das Einkommen des Ehepartners und des verantwortlichen Betreuers der Familie, der Karriere oder des Geschäfts berücksichtigt. (Artikel 164 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Jeder Ehegatte kann vom anderen Ehegatten Informationen über sein Einkommen, Vermögen und seine Schulden verlangen (Artikel 170 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs).

Während der Ehe können Sie Bargeld verlangen:

einer. Auf Antrag eines der Ehegatten legt das Gericht den Betrag für den Unterhalt der Familie fest.

zwei. Ebenso ist es auf Antrag eines Ehepartners der Betrag, der für den Ehepartner bestimmt wird, der sich um das Haus kümmert, sich um Kinder kümmert oder dem anderen in der Branche oder im Geschäft hilft.

3. Die Leistung kann für die Zukunft und für das Jahr vor Einreichung des Antrags erforderlich sein (Artikel 173 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs).

Ana Moncada, Rechtsanwältin. Versammlungszeitung, Aargau, September 2013

 

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