Konkubinat (Zeitschrift Asamblea, Aargau, April 2014)
LEBENSMITTELPENSION NACH EINEM KONKUBINAT
Maria Luisa fragt, ob sie von ihrem Ex-Partner Unterhaltsbeiträge erhalten hat, da sie seit 6 Jahren bei ihm lebt und zu diesem Zeitpunkt aufgehört hat, sich um die Hausarbeit und jetzt um ihre Beziehung als Paar zu kümmern in der Konkubinat ist vorbei.
Er hat nicht das Recht, da für die Konkubinen nicht die gleichen Regeln gelten wie für die Verheirateten. Wenn die Ehe aufgelöst wird, muss der Ehemann für eine bestimmte Zeit verpflichtet sein, für die Ehefrau Essen zu zahlen, für die Konkubinen dagegen nicht Es besteht diese Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sicherzustellen, dass durch einen Konkubinatsvertrag in diesem Vertrag vereinbart werden kann, dass derjenige, der für die Hausarbeit zuständig ist, beispielsweise eine finanzielle Entschädigung vom anderen erhält.
Es ist auch möglich, eine Klausel einzuführen, in der Sie sich bereit erklären, für einen Zeitraum von 6 Monaten oder mehr finanzielle Unterstützung nach der Auflösung des Common-Law-Partners zu zahlen.
Bei Ausländern, die in Konkubinat mit den Schweizern leben, haben sie bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (C) keinen Vorteil, wenn sie nach 5 Jahren verheiratet sind, können sie dies beantragen. Um die Schweizer Staatsangehörigkeit zu beantragen, haben sie auch keinen Vorteil, denn verheiratete Menschen, die 3 Jahre verheiratet sind und 5 Jahre in der Schweiz leben, können sich bereits dafür bewerben.
Im Falle einer Erbschaft haben die Konkubinen kein Recht, sie zu erhalten, außer dass die Konkubine ein Testament hinterlässt und berücksichtigt werden muss, dass die Eltern und Kinder einer früheren Ehe zuerst Erfolg haben, wenn sie existieren.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Ana Moncada, Rechtsanwältin. Versammlungszeitung, Aargau, April 2014
INFORMATION Ab dem 1. Januar 2014 ist es in der Schweiz obligatorisch, tagsüber und nachts mit eingeschaltetem Licht zu fahren oder zu fahren, um die Sicherheit des Landverkehrs im Winter oder im Sommer zu erhöhen.