Kann ein Ausländer Immobilien (Haus oder Wohnung) in der Schweiz kaufen?
Bei der Beantwortung der Frage, die uns ein regelmäßiger Leser der Versammlung gestellt hat, ob ein ausländischer Staatsbürger eine Immobilie in der Schweiz kaufen kann, müssen wir zunächst den Fall spezifizieren. Dies hängt von der Nationalität des Ausländers und der Aufenthaltserlaubnis ab.
Wenn es sich um ein ausländisches Mitglied der Europäischen Union handelt, gilt das Prinzip, dass Bürger, die das Recht auf Freizügigkeit in der Schweiz haben, auch Immobilien in der Schweiz kaufen können, um dort zu leben oder sie unter der Verwaltung von a zu lassen Immobilienagentur, sowie es die Verwendung geben, die dazu bestimmt ist, eine Urlaubszeit pro Jahr zu verbringen.
Für den Fall, dass der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzt, das nicht Teil der Europäischen Union ist, wie z. B. Ausländer, die südamerikanischen Ländern angehören, gibt es eine andere Regelung, da der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis haben muss, um Zugang zum Erwerb zu erhalten. Wenn dieser Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis «B» hat, kann er sie kaufen, muss aber dort wohnen, dh er muss sie als Hauptwohnsitz nutzen.
In dem konkreten Fall, dass der Ausländer, der nicht der Europäischen Union angehört, aber die Aufenthaltserlaubnis «C» besitzt, bereits die Freiheit hat, diese zu kaufen, darin zu leben, wenn er dies wünscht, sie zu mieten oder wieder zu verkaufen sowie Ein Schweizer würde dies tun, er muss dort nicht wohnen.
In beiden Fällen könnten diese Ausländer bei jedem Bankinstitut in der Schweiz einen Hypothekendarlehen beantragen und dies zu den gleichen Bedingungen für die Schweizer. Mit anderen Worten: Sie müssen nachweisen, dass Sie es kaufen können, und 20% des Wertes der Immobilie als Kapital beitragen.
Ana Moncada. Ein Anwalt. Chevere Zeitung, Schweiz, September 2005