Änderungen im Bundesgesetz

Änderungen im Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung

Seit dem 1. April 2011 wurde die Berechnungszeit für die Arbeitslosenentschädigung geändert (Taggelder-Diäten, Tagesentschädigung), da sie von der Anzahl der Beitragsmonate und dem Alter des Arbeitslosen abhängt. Der Arbeitslosenfonds prüft, wie viele Monate der Versicherte in den zwei Jahren vor dem Datum der Bekanntgabe an die RAV-Büros an seiner Adresse beigetragen hat.

In der Schweiz gibt es das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, mit dem den Versicherten eine angemessene Entschädigung für den Verdienstausfall aufgrund von Arbeitslosigkeit (Arbeitslosigkeit), Arbeitsverringerung, schlechtem Wetter und Insolvenz des Arbeitgebers garantiert werden soll der Arbeit.

Die Beiträge gehen zur Hälfte an den Arbeitgeber und die andere Hälfte an den Arbeitnehmer. Aber die Arbeitnehmer, an die der Arbeitgeber nicht zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet ist, entsprechen sich selbst, um die Beiträge vollständig zu zahlen.

Für den Fall, dass der Versicherte ein Gehalt von weniger als 3.700 Franken erhält und keine Kinder hat, kann er 80% des Gehalts erhalten. In Bezug auf die Verpflichtung, Lebensmittel für Kinder unter 25 Jahren zu bezahlen, können 80% des Gehalts als Entschädigung erhalten werden. Wenn das Kind über 25 Jahre alt ist, werden 70% des Gehalts erhalten.

Ana Moncada, Rechtsanwältin. Versammlungszeitung, Aargau, Februar 2012

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